Rechtsprechung
   BVerwG, 25.04.1990 - 1 B 141.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2917
BVerwG, 25.04.1990 - 1 B 141.89 (https://dejure.org/1990,2917)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.1990 - 1 B 141.89 (https://dejure.org/1990,2917)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 1990 - 1 B 141.89 (https://dejure.org/1990,2917)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,2917) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ausländerbehörde - Ausländer - Werkverträge ausländischer Arbeitgeber - Einreisesichtvermerk - Aufenthaltsverlängerung - Aufenthaltserlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 2 Abs. 1 S. 2 § 7 Abs. 2 S. 2
    Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis nach Entfallen des ursprünglich vorhandenen Aufenthaltszwecks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 649 (Ls.)
  • DÖV 1990, 939
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.10.1987 - 1 C 19.85

    Türkische Staatsangehörige - Aufenthaltsrecht - Assoziierungsvereinbarung - EWG -

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1990 - 1 B 141.89
    Dagegen ist rechtsgrundsätzlich nichts zu erinnern (vgl. z.B. BVerwGE 78, 192 [BVerwG 27.10.1987 - 1 C 19/85]).
  • BVerwG, 29.11.1988 - 1 C 75.86

    Ausländer - Ausbildung - Kostenerstattung - Versagung der Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1990 - 1 B 141.89
    Von dem Ermessen ist aufgrund einer angemessenen Abwägung der öffentlichen Interessen mit den Interessen des Ausländers an seinem weiteren Aufenthalt Gebrauch zu machen (vgl. z.B. Urteil vom 29. November 1988 - BVerwG 1 C 75.86 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 32 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 03.03.1989 - 1 B 21.89

    Schutz von Ehe und Familie - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Eheliche

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1990 - 1 B 141.89
    Allein aus der Dauer seiner Tätigkeit im Bundesgebiet kann nicht geschlossen werden, nach Beendigung seines Beschäftigungsverhältnisses bei dem jugoslawischen Unternehmen sei eine Rückkehr in seine Heimat unverhältnismäßig (vgl. auch Beschluß vom 3. März 1989 - BVerwG 1 B 21.89 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 33).
  • BVerwG, 03.11.1989 - 1 B 142.89

    Studenten aus Entwicklungsländern - Fehlerfreie Ermessensausübung -

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1990 - 1 B 141.89
    Der Umstand, daß der Ausländer sich längere Zeit im Bundesgebiet aufgehalten hat, verpflichtet allein nicht, ihm den weiteren Aufenthalt zu ermöglichen (Beschlüsse vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 65.83 - Buchholz 402.24 § 8 AuslG Nr. 3; vom 3. November 1989 - BVerwG 1 B 142.89 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 17.02.1987 - 1 B 5.87

    Erfolgloses Asylverfahren - Fortsetzung des Aufenthalts - Vertrauensschutz -

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1990 - 1 B 141.89
    Danach setzt der Vertrauensschutz im vorliegenden Zusammenhang voraus, daß ein Tatbestand geschaffen worden ist, aufgrund dessen der Ausländer erwarten kann, daß ihm ein weiteres Verbleiben im Bundesgebiet erlaubt wird (vgl. z.B. Beschluß vom 17. Februar 1987 - BVerwG 1 B 5.87 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 87 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 27.11.1984 - 2 BvR 1127/84

    Aufenthaltserlaubnis - Ablehnung - Verlängerung

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1990 - 1 B 141.89
    Hat die Behörde die Dauer des bisherigen Aufenthalts in ihre Ermessensabwägung einbezogen, so kommt es auch nicht darauf an, ob dies "von vornherein nicht veranlaßt" gewesen sei, wie das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf den - verfassungsrechtliche Anforderungen an das ausländerbehördliche Ermessen behandelnden - Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - Vorprüfungsausschuß - vom 27. November 1984 - 2 BvR 1127, 1130/84 - (NVwZ 1985, 259) meint.
  • VG Hamburg, 29.11.2010 - 11 K 1998/09

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis

    Grundlage des Vertrauensschutzes ist eine zugunsten des einzelnen bestehende Rechtsposition, auf deren Fortbestand der Betroffene schutzwürdig vertraut und sich einrichtet (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 25.4.1990 - 1 B 141/89).

    Danach setzt der Vertrauensschutz im Zusammenhang mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis voraus, dass ein Tatbestand geschaffen worden ist, aufgrund dessen der Ausländer erwarten kann, dass ihm ein weiteres Verbleiben im Bundesgebiet erlaubt wird (BVerwG, Beschl. v. 25.4.1990 - 1 B 141/89 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 26.9.1978 - 1 BvR 525/77).

  • BVerwG, 11.03.1996 - 1 B 171.95

    Umfang des Vertrauensschutzes auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis eines

    Ein schutzwürdiges Vertrauen setzt danach in dem hier gegebenen Zusammenhang voraus, daß ein Tatbestand geschaffen worden ist, aufgrund dessen der Ausländer erwarten kann, daß ihm ein weiteres Verbleiben im Bundesgebiet erlaubt wird (Beschluß vom 25. April 1990 - BVerwG 1 B 141.89 - InfAuslR 1990, 224 im Anschluß an Beschluß vom 17. Februar 1987 - BVerwG 1 B 5.87 - InfAuslR 1987, 147 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.1993 - 11 S 1090/93

    Zum Anwendungsbereich des AuslG 1990 § 7 Abs 1 bei fehlenden besonderen,

    Insoweit setzt ein Vertrauensschutz im Zusammenhang mit der Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung voraus, daß ein Tatbestand geschaffen worden ist, aufgrund dessen der Ausländer erwarten kann, daß ihm ein weiteres Verbleiben im Bundesgebiet erlaubt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.4.1990 -1 B 141.89- Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 36 (S. 61) m.w.N.).
  • BVerwG, 12.12.1990 - 1 B 166.90

    Begriff der "grundsätzlichen Bedeutung" im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 der

    Danach setzt der Vertrauensschutz im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis voraus, daß ein Tatbestand geschaffen worden ist, aufgrund dessen der Ausländer erwarten kann, daß ihm ein weiteres Verbleiben im Bundesgebiet erlaubt wird (Beschluß vom 17. Februar 1987 - BVerwG 1 B 5.87 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 87; Beschluß vom 25. April 1990 - BVerwG 1 B 141.89 - InfAuslR 1990, 224).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht